Aktionskonsens

Der Aktionskonsens ist die Bewilligungsgrundlage für Unterstützung aus dem Rechtshilfefonds.

Stuttgart 21 steht dem Willen und dem Interesse der Bevölkerung entgegen. Deshalb sehen sich Teile der Bevölkerung in der Pflicht, alle gewaltfreien Mittel zu nutzen, um dieses Projekt zu stoppen. Gesetze und Vorschriften, die nur den reibungslosen Projektablauf schützen,  beachten sie nicht.
Durch Einschüchterungsversuche, mögliche Demonstrationsverbote und juristische Verfolgungen lassen sie sich nicht abschrecken.
Bei ihren Aktionen des Zivilen Ungehorsams sind sie gewaltfrei und achten auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel. Unabhängig von Meinung und Funktion respektieren sie ihr Gegenüber. Insbesondere ist die Polizei nicht der Gegner. Bei polizeilichen Maßnahmen handeln sie besonnen und ohne Gewalt.

Bei Einstellung des Bauvorhabens Stuttgart 21 werden sie ihre Blockade- und Behinderungsaktionen sofort beenden.